Brandschutzbedarfsplan
Wieviel Feuerwehr braucht eine Gemeinde?
Die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes ist in der Bundesrepublik Deutschland primäre Aufgabe der Kommunen. Juristische Formulierungen in den Brandschutzgesetzen der Länder weisen diesbezüglich häufig auf die Kommunale Selbstverwaltung oder die Zuständigkeit im eigenen Wirkbereich hin. Doch stellt sich für politisch Verantwortliche oft die Frage, wieviel abwehrender Brandschutz, also “wieviel Feuerwehr” ist erforderlich, um die zahlreichen gesetzlichen Normative ausreichend und wirkungsvoll zu erfüllen?
Ein Brandschutzbedarfsplan von Phoenix Fire orientiert sich an den jeweiligen Vorgaben der Innenministerien der Länder bzw. den Vorgaben der jeweiligen Landesfeuerwehrverbände und berücksichtigt zudem aktuelle Erkenntnisse aus der Forschung des Brandschutz- und Rettungsingenieurwesens sowie der Rettungsmedizin. Aktuelle Vorgaben von Institutionen, z. B. des Deutschen Städtetages, oder praktische Erkenntnisse verschiedener Organisationen, wie zum Beispiel der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) und der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (VFDB), fließen in eine kompetente Fachberatung der Verwaltung mit ein.
Eine anschauliche, plastisch angefertigte und auch für Laien gut verständliche Analyse, resultierend und zusammengefasst in einem individuell erstellten Brandschutzbedarfsplan, erleichtert die sachliche Argumentation und Entscheidungsfindung in der Verwaltung, in politischen Gremien und in Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben erheblich.
Eine kleine Auswahl möglicher Parameter, die ein guter Brandschutzbedarfsplan mit präzisen Ergebnissen analysiert, ist nachfolgend gelistet:
- Werden die örtlich spezifischen Risiken innerhalb der Gemeinde durch Feuerwehr, Rettungsdienst und Hilfsorganisationen beherrscht?
- Ist die Ausstattung der Gemeinde zur Gefahrenabwehr im eigenen Wirkbereich ausreichend?
- Welche und wieviele Fahrzeuge benötigt die gemeindliche Feuerwehr?
- Sind Löschhilfevereinbarungen mit benachbarten Kommunen wirkungsvoll?
- Wird ein neues Feuerwehrgerätehaus benötigt und falls ja, wohin soll es gebaut werden?
- Verfügt die Feuerwehr über ausreichend Personal zur Gewährleistung der Tagesalarmsicherheit?
- Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, um fehlendes Personal in ehrenamtlich tätigen Einheiten zu erhalten?
- Verfügt die Gemeinde über eine ausreichende Löschwasserversorgung und falls nein, wie kann diese erreicht werden?
- Wie kann bei hauptamtlich tätigen Kräften und Feuerwehrbeamten der Personaleinsatzfaktor verbessert werden?
- usw……
Ein Brandschutzbedarfsplan von Phoenix Fire klärt diese und besondere Fragestellungen auf Basis rechtlicher Vorgaben der Länder und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Kenngrößen der Gemeinde klar und eindeutig. Die Besonderheit des Brandschutzbedarfsplanes von Phoenix Fire liegt dabei in einem modularen Aufbau, d. h. die beauftragende Kommune bestimmt Art und Umfang der zu untersuchenden Parameter. Städte und Gemeinden sowie Landkreise können dann, so es erforderlich ist, weitere Parameter zu einem anderen Zeitpunkt der Untersuchung zuführen. Hieraus ergibt sich ein kontinuierlicher Fluss zur Wahrnehmung der Verantwortung im abwehrenden Brandschutz. Beginnend mit der Analyse, hin zur Vorstellung der Ergebnisse, der folgenden Einpassung von Ergebnissen in verwaltungsrechtliches Handeln und endend mit dem Vollzug der durch kommunale Gremien festgelegten Beschlüsse.
Für die verantwortlichen Mandatsträger in Gemeinden, Städten und Kreisen wird somit eine verlässliche Organisationssicherheit geschaffen, die nicht nur die zu berücksichtigenden gesetzlichen Normative erfüllt, sondern zugleich auch die Ausgangsbasis für ein erfolgreiches Wirken der operativen Einheiten der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr ist.